Dienstag, 12. Mai 2009
Schoggi
Helvetien ist schon begabt, sich immer die Rosinen aus dem Kuchen zu picken. Zum Beispiel die Rechtslage im Filesharing: Strafbar ist nur der Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten, Download ist nicht strafbar. Das ist ein delikater Unterschied, ähnlich zu Steuerhinterzug und Steuerbetrug.
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